Beitragsordnung

Beitragsordnung des Vereins „Robotics Erlangen“

§1 Beitragspflicht

(1) Der Verein erhebt von jedem Mitglied einen jährlichen Beitrag nach Maßgabe dieser Beitragsordnung.
(2) Die Beitragspflicht beginnt mit dem Tag des Beitritts, außer ein Mitglied tritt in den letzten drei Monaten eines Geschäftsjahres in den Verein ein. Dann beginnt die Beitragspflicht mit dem Beginn des nächsten Geschäftsjahres.
(3) Teilt ein Mitglied seinen Vereinsaustritt in den ersten drei Monaten eines Geschäftsjahres mit, so können die Vorstände bestimmen, auf die Erhebung des jährlichen Beitrags für das Geschäftsjahr zu verzichten.
(4) Bei Austritt aus dem Verein werden bereits geleistete Beiträge nicht zurückerstattet.

§2 Höhe des Beitrages

(1) Der jährliche Beitrag für aktive Mitglieder und Fördermitglieder beträgt 16,00 EUR.
(2) Jedes Mitglied kann darüber hinaus freiwillig einen zusätzlichen jährlichen Förderbeitrag leisten. Die Höhe des Förderbeitrags wird vom Mitglied selbst festgelegt. Er kann jederzeit vom Mitglied für das folgende Geschäftsjahr, oder vor dem 1. August noch für das laufende Geschäftsjahr, in Textform geändert oder widerrufen werden.

§3 Fälligkeit

Der jährliche Beitrag wird zum 1. August des laufenden Geschäftsjahres fällig.

§4 Zahlungsweise

(1) Die Beiträge sind jährlich zu entrichten.
(2) Der Beitrag soll im Lastschriftverfahren entrichtet werden. Der Beitrag wird vom Verein eingezogen und auf das Vereinskonto abgeführt. Andere Zahlungsweisen als das Lastschriftverfahren können auf Antrag durch den Vorstand gestattet werden. Die Ablehnung des Antrags kann ohne Bekanntgabe von Gründen erfolgen.
(3) Änderungen der Kontodaten sind dem Verein unverzüglich anzuzeigen.
(4) Gebühren, die bei der Erhebung des Beitrages vom Mitglied verursacht werden, gehen zu Lasten des Mitglieds.

§5 Inkrafttreten

Die Beitragsordnung tritt zum 1. November 2025 in Kraft.